CEP-Erlaubnisfelder
Unsere Erlaubnisfelder in Deutschland
CEP hält gegenwärtig insgesamt 4.628 Quadratkilometer Aufsuchungserlaubnisfelder und ein 330 Quadratkilometer großes Bewilligungsfeld entlang bekannter Erdöl- und Erdgasvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg (Stand: Juni 2020).
Eine Aufsuchungserlaubnis erteilt die exklusive Genehmigung für die Aufsuchung des beantragten Rohstoffs in einem Gebiet. Alle Aufsuchungsarbeiten im jeweiligen Aufsuchungserlaubnisgebiet müssen wiederum einzeln beantragt und genehmigt werden.
Ein Bewilligungsfeld ist ein innerhalb eines Aufsuchungsgebiets abgestecktes Areal, in dem der Lizenzhalter das alleinige Recht hat, Kohlenwasserstoffe zu fördern. 2017 erteilte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) in Cottbus CEP die Bewilligung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Feld Guhlen. Alle Maßnahmen zur Förderung im Bewilligungsfeld müssen nochmals einzeln beantragt und genehmigt werden.


Aufsuchungserlaubnisfeld Lübben, Brandenburg
Erteilung: 2007
Gesamtfläche: 735 km²
Aufsuchungsarbeiten:
- Erkundungsbohrung Guhlen 1 (2012)
- Bohrung Märkische Heide 1 (2016)
- Bohrung Märkische Heide 1a (2017)


Bewilligungsfeld Guhlen, Brandenburg
Erteilung: 2017 (vormals Teil des Aufsuchungsfeldes Lübben; siehe oben)
Gesamtfläche: 330 km²


Aufsuchungserlaubnisfeld Plantagenetgrund, Mecklenburg-Vorpommern
Erteilung: Januar 2009
Gesamtfläche: 1.098 km²
Aufsuchungsarbeiten: Interpretation von vorhandener Offshore-Altseismik